


Unsere zentral in München-Schwabing gelegene Rechtsanwaltskanzlei ist eine Spezialkanzlei für Arzthaftungsrecht.
Wir bearbeiten auf Patientenseite Schadenersatzansprüche gegen behandelnde Ärzte und Krankenhäuser wegen Behandlungsfehlern (umgangssprachlich auch Kunstfehler genannt).
Haftungsbegründend kann auch eine unzureichende oder unterbliebene ärztliche Aufklärung etwa über Risiken oder Behandlungsalternativen sein (sog. Aufklärungsfehler).
Die Kanzlei besteht aus vier Rechtsanwälten(innen) und ist sowohl auf dem Gebiet der außergerichtlichen Schadenregulierung als auch gerichtlich tätig; gerichtliche Mandate werden deutschlandweit von der Kanzlei persönlich wahrgenommen.
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