Unsere Kompetenz im Überblick

Erfahrung einer seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftpflichtrechts tätigen Spezialkanzlei; 30 Jahre Berufserfahrung des Seniorgesellschafters auf diesem Gebiet.

Unser Kapital – Fachberaterstab: Wir haben hervorragende medizinische Fachberater, die mit uns zum größten Teil jahrelang zusammenarbeiten und die auch Fachkollegen nicht schützen, wenn sie z.B. auf folgenden Gebieten Fehler machen:

  • Geburtsschadenfälle (Fehler bei der Geburtsleitung und bei den Schwangerschaftsuntersuchungen)
  • Gynäkologie (Brustkrebsdiagnostik, Hysterektomie usw.)
  • Orthopädie (TEP der Hüfte und des Knies, Unfallchirurgie, Arbeitsunfall)
  • Urologie
  • Plastische Chirurgie („Schönheitschirurgie“)
  • Gefäßchirurgie, Verschlusskrankheiten
  • Herzinfarkttherapie
  • Hirninfarkte, Massenblutungen in das Gehirn, ihre Prophylaxe und Therapie

Zugang zu Privatgutachtern von Rang, die hohe Kompetenz besitzen und unabhängig sind.

Vermittlung von Prozessfinanzierungen, insbesondere der DAS ProFi AG, einem Prozessfinanzierer, mit dem wir jahrelang zusammenarbeiten. Wir begründen für Sie den Finanzierungsantrag und geben ergänzende Informationen zur Prüfung der Erfolgsaussichten. Bei den hohen Beträgen, um die es beim geburtsgeschädigten Kind geht, spielt die Prozessfinanzierung eine große Rolle.

Wir schuldigen den behandelnden Arzt und/oder das Krankenhaus erst an, wenn wir eine aufwendige Überprüfung der Haftungsfrage (insbesondere nach ärztlicher Fachberatung und medizinrechtlicher Datenbankrecherche) durchgeführt haben. Diese Vorprüfung wird als Dienstleistungsangebot „Arzthaftungsrecherche“ von uns angeboten. Erst dann wird über die Vorgehensweise (außergerichtliche Schadenregulierung, gerichtliche Klage) mit dem Klienten/der Klientin zusammen entschieden.

Rechtsanwalt Klaus von SchirachRechtsanwalt Klaus von SchirachRechtsanwalt Klaus von Schirach