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zu uns auf!

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Wie sieht die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei für Sie als Mandant aus?

Sie rufen uns an (Tel.: 089 331013), schicken uns eine E-Mail (info@kvschirach.de), und führen ein Vorgespräch zur Vereinbarung eines Besprechungstermins, den wir kurzfristig vergeben. Sie können uns dann Ihren ganzen Fall ausbreiten
– wir hören Ihnen zu.

Im Gespräch in der Kanzlei erläutern wir Ihnen, wie in Ihrem Fall vorgegangen werden sollte. In der Regel wissen Patienten nicht, wie sie sich nach einem Behandlungsfehler richtig verhalten und können dabei große Fehler machen. Die Optionen lauten:

Welche Optionen wahrgenommen werden, lehrt die jahrzehntelange Erfahrung. Selbstverständlich müssen wir zunächst mit Ihnen definieren, was Ihr Ziel ist (Schadenersatz? – insbesondere: Schmerzensgeld? Genugtuung? Die Öffentlichkeit vor einem Arzt schützen?).

Die Kosten für diese ausführliche Erstberatung betragen 190,- EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Im Falle der Mandatserteilung werden diese Kosten auf das weitere Honorar angerechnet. Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übernehmen auch die weitere Abwicklung der Gebührenabrechnung nach RVG. Neben den Gebühren, welche die Rechtsschutzversicherung übernimmt, können – abhängig von der jeweiligen Fallgestaltung – weitere Kosten, wie z.B. die Auslagen für unsere Fachberater und Kopiekosten für Krankenunterlagen, auf Sie zukommen.

Wenn Sie uns beauftragen, wird von uns jeder Arbeitsschritt (auch z. B. das Gespräch mit dem ärztlichen Fachberater) dokumentiert und Ihnen mitgeteilt. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht neben der Fachberatung die medizinische Datenbankrecherche (was ist zu der angeschuldigten OP, den Risiken usw. in der Fachliteratur veröffentlicht?) und selbstverständlich die Recherche in allen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen zu Ihrem Fall. Noch wichtiger als die Meinung des Anwalts ist: haben die Gerichte schon einmal diesen Fall entschieden? Wie viel Schmerzensgeld wurde zuerkannt?

Wir streben in erster Linie keinen Prozess gegen Ärzte oder Krankenhausträger an, vielmehr eine außergerichtliche Schadenregulierung mit dem Haftpflichtversicherer des Behandlers oder der Rechtsabteilung des Krankenhausträgers. Wenn ein Regulierungsangebot verhandlungsfähig ist, besprechen wir mit dem Klienten die Alternativen, die zu einer Schadensabfindung bestehen. Ein hohes Abfindungsangebot kann u. U. wesentlich interessanter sein, als ein jahrelanger Rechtsstreit über den Zukunftsschaden. Bei fachlicher Uneinsichtigkeit von Ärzten raten wir zur Klage. Wir führen diese Prozesse persönlich vor allen Gerichten in Deutschland – wir sind bei allen Spezialkammern und Oberlandesgerichten zugelassen.

Rechtsanwalt Klaus von SchirachRechtsanwalt Klaus von SchirachRechtsanwalt Klaus von Schirach